Geheimhaltungsvereinbarung

-nachfolgend Testperson genannt-

verpflichtet sich gegenüber der

coreway UG,

vertreten durch Hanna Schuler, Selina Hörig und Philipp Emonds,

Bischoff-Keppler Straße 9

73525 Schwäbisch Gmünd

-nachfolgend coreway UG genannt-

zur Geheimhaltung gemäß den nachfolgenden Bedingungen

Päambel

coreway UG hat eine Gesundheits- App (nachfolgend coreway genannt) entwickelt.

Die Testperson nimmt an einer Testphase teil, in welcher der Testperson die App coreway sowie in diesem Zusammenhang stehende Informationen, insbesondere technischer und/oder wissenschaftlicher Art zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Bei diesen Informationen, gleich welcher Art (analog/digital) handelt es sich um vertrauliche Informationen im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes. Sämtliche der Testperson zur Verfügung gestellten Informationen sind Geschäftsgeheimnisse der coreway UG.

Geheimhaltungsverpflichtung

  1. Die Testperson verpflichtet sich, alle dieser im Rahmen der Testphase zur Verfügung gestellten Informationen geheim zu halten. Die Testperson verpflichtet sich insbesondere,
  1. die vertraulichen Informationen ausschließlich für den Zweck der App-Nutzung im Rahmen der Testphase zu nutzen.
  • keine Informationen in Bezug auf die in der und durch die App erhobenen Gesundheitsparameter der Testperson, auch nicht auszugsweise, an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.
  • alle erhaltenen Informationen nicht zum Zwecke einer eigenen Entwicklung, Weiterentwicklung oder Schutzrechtsanmeldung zu verwenden.
  • auf Verlangen der coreway UG sämtliche die Informationen enthaltende Daten oder Dokumente sowie Kopien davon zurückzugeben oder zu vernichten. Dies gilt nicht für routinemäßig angefertigte Sicherungskopien des elektronischen Datenverkehrs.
  • Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung behält sich die coreway UG vor, etwaige Schäden sowie weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Auskunft und Herausgabe der Bereicherung, geltend zu machen.
  • Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch für den Zeitraum von 3 Jahren nach Abschluss der Testphase, es sei denn, die geheim zu haltenden Informationen sind innerhalb dieses Zeitraums ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung öffentlich bekannt geworden.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verpflichtung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Die Einwilligung zu dieser Geheimhaltungsvereinbarung erfolgt durch Klick auf das Kästchen in der App. Dies ist für eine erfolgreiche Registrierung der coreway-App unumgänglich.